Honorar
Richtlinien .
Das Honorar für den Coach ist in der Regel ein Zeithonorar und richtet sich an freiwillige Selbstzahler*innen. Die allgemeinen Richtlinien und wesentlichen drei Faktoren bei der Zusammensetzung des Honorars orientieren sich an dem Berufsverband für Training, Beratung und Coaching (BDVT). Dabei ist mir ein hohes Maß an Professionalität, Qualitätsstandards und Zertifizierung, sowie Berufsethik und Transparenz in der Methodenklarheit ausserordentlich wichtig. Referenzen erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Ein schriftlicher Handschlag .
Grundsätzlich kommt beim Coaching ein Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB zustande. Nach dem Erbringen der Dienstleistung, besteht für den Coach Anspruch auf Vergütung. Nach einem ersten kostenfreien Termin zum Kennenlernen, lassen Sie alles Besprochene auf sich wirken. Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, wird ein Coaching-Vertrag aufgesetzt, der jederzeit kündbar ist. Anfallende Kosten werden vorab besprochen und transparent aufgeführt. Berechnet werden nur die Termine, die stattgefunden haben oder die der Ausfallregelung unterliegen.
Honorar
Das Zeithonorar ist entweder unternehmens- oder privatbezogen. Klienten zahlen ein Coaching pro vorbesprochene Zeiteinheit. Eine Zeiteinheit variiert zwischen 60 und 90 Minuten pro Termin im Einzel-Setting oder als festgelegten Tagessatz. Vorzahlungen werden nicht getätigt.
Zusätzliche Kosten
Coaching ist zwar ein Investment in sich selbst. Dennoch möchte man die Kosten überschaubar halten, und das Maximale in Kürze für sich rausholen. Zusätzliche Kosten entstehen meistens nicht. Sie werden im seltenen Einzelfall des Klienten vor dem Coaching berücksichtigt und transparent gemacht.
Absagen
Falls etwas dazwischen kommt, besteht die Bitte um schriftliche Absage innerhalb von 24 Stunden vor unserem Termin. Da meist kurzfristig kein Ersatz für die fest terminierte Dienstleistung organisiert werden kann, wird ein Ausfall-Honorar von 50% des Zeithonorars fällig, mit der Bitte um Verständnis.
Reisekosten
Die Vereinbarung zur Reisekostenberechnung erfolgt vorab und schriftlich sowie nach angefallenen Kosten oder mit einer Kilometerpauschale. Alternativ können Aufwendungen der Reisekosten je Termin vereinbart werden, oder ganz individuell besprochen und aufgeführt werden.